Wer in der Neodigital Hausratversicherung ein Arbeitszimmer beruflich oder gewerblich nutzt, profitiert von Versicherungsschutz für diese Räume: Sie zählen zur Wohnung, und versicherte Sachen sind dort bis 20.000 EUR mitversichert.
Gewerblich genutzte Räume gehören zur Wohnung:
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden – sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung –, gehören zur Wohnung. Das gilt auch dann, wenn diese Räume nicht ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind.
Versicherungssumme für gewerblich genutzte Räume:
- Versicherte Sachen in gewerblich genutzten Räumen sind bis 20.000 EUR mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Nutzen Sie in Ihrer Wohnung einen Raum ausschließlich für berufliche oder gewerbliche Zwecke, wird dieser wie ein Teil der Wohnung behandelt. Für die dort befindlichen versicherten Sachen besteht Schutz bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Diese Einordnung gilt auch, wenn der Raum einen eigenen Zugang hat und nicht nur über die Wohnung erreichbar ist.
Häufige Fragen
Gehören gewerblich genutzte Arbeitszimmer zur Wohnung?
Ja. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden (sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung), gehören zur Wohnung.
Gilt der Schutz auch, wenn der Raum einen eigenen Zugang hat?
Ja. Die Räume gehören auch dann zur Wohnung, wenn sie nicht ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind.
Bis zu welcher Höhe sind Sachen in gewerblich genutzten Räumen versichert?
Versicherte Sachen in gewerblich genutzten Räumen sind bis 20.000 EUR mitversichert.