In der Neodigital Elementarversicherung gelten vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften, die das Risiko bei Naturereignissen mindern: regelmäßige Kontrolle der Räume, wöchentliche Datensicherung, Verzeichnisse über Wertsachen sowie freie Abflussleitungen und funktionsbereite Rückstausicherungen. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung oder Leistungskürzung.
1. Sicherheitsvorschriften
Vor Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer:
- a) die versicherten Räume genügend häufig zu kontrollieren; dies gilt auch während einer vorübergehenden Betriebsstilllegung (z. B. Betriebsferien);
- b) mindestens wöchentlich Duplikate von Daten und Programmen zu erstellen, sofern nicht in der Branche des Versicherungsnehmers kürzere Fristen zur Datensicherung üblich sind. Diese sind so aufzubewahren, dass sie im Versicherungsfall voraussichtlich nicht gleichzeitig mit den Originalen zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen können;
- c) über Wertpapiere und sonstige Urkunden, über Sammlungen und über sonstige Sachen, für die dies besonders vereinbart ist, Verzeichnisse zu führen und diese so aufzubewahren, dass sie im Versicherungsfall voraussichtlich nicht gleichzeitig mit den versicherten Sachen zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen können.
Dies gilt nicht für Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie für Sammlungen, wenn der Wert dieser Sachen insgesamt __ EUR nicht übersteigt. Dies gilt ferner nicht für Briefmarken; - d) die versicherten Sachen oder Gebäude, in denen sich die versicherten Sachen befinden, insbesondere Dächer und außen an den Gebäuden angebrachte Sachen stets im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich nach den anerkannten Regeln der Technik beseitigen zu lassen.
2. Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Nr. 1 genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Zusätzlich vereinbarte Sicherheitsvorschriften in der Elementarversicherung:
In der Neodigital Elementarversicherung gelten auch zusätzlich vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften.
1. Der Versicherungsnehmer hat:
- a) Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten und vorhandene Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten (Dies gilt für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau);
- b) in Räumen unter Erdgleiche aufbewahrte versicherte Sachen mindestens __ cm über dem Fußboden zu lagern (Dies gilt für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau).
2. Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 AStB 2010 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Führt die Verletzung dieser Obliegenheiten auch zu einer Gefahrerhöhung, so gilt zusätzlich Abschnitt B § 9 AStB 2010.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Versicherungsschutz in der Elementarversicherung vollständig erhalten bleibt, müssen einige vertraglich vereinbarte Pflichten eingehalten werden. Dazu gehören etwa die regelmäßige Kontrolle der versicherten Räume, das regelmäßige Sichern von Daten, das Führen von Verzeichnissen über Wertsachen sowie der ordnungsgemäße Zustand von Gebäuden und Dächern. Speziell für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau sind Abflussleitungen freizuhalten, Rückstausicherungen funktionsbereit zu halten und Sachen in Kellerräumen erhöht zu lagern. Werden diese Pflichten missachtet, kann der Versicherer kündigen oder die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Welche Pflichten gelten vor Eintritt des Versicherungsfalles?
Der Versicherungsnehmer muss die versicherten Räume genügend häufig kontrollieren, mindestens wöchentlich Daten und Programme sichern, Verzeichnisse über Wertpapiere, Urkunden, Sammlungen und besonders vereinbarte Sachen führen und die versicherten Sachen sowie Gebäude im ordnungsgemäßen Zustand erhalten.
Welche zusätzlichen Vorschriften gelten bei Überschwemmung und Rückstau?
Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück sind freizuhalten und vorhandene Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten. In Räumen unter Erdgleiche aufbewahrte versicherte Sachen sind mindestens __ cm über dem Fußboden zu lagern.
Was passiert, wenn ich eine dieser Obliegenheiten verletze?
Bei Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Gilt eine Regelung auch für eine Gefahrerhöhung?
Führt die Verletzung der zusätzlich vereinbarten Obliegenheiten auch zu einer Gefahrerhöhung, so gilt zusätzlich Abschnitt B § 9 AStB 2010.
Wie oft muss ich Daten sichern?
Duplikate von Daten und Programmen sind mindestens wöchentlich zu erstellen, sofern nicht in der Branche des Versicherungsnehmers kürzere Fristen zur Datensicherung üblich sind.