Die Neodigital Hausratversicherung versichert den einfachen Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus gemeinschaftlich genutzten Räumen bis zu 2.000 EUR – wichtig sind dabei die Polizeianzeige und der Umstand, dass der Inhalt der Geräte nicht mitversichert ist.
Was ist mitversichert:
- Der einfache Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern, die dem Versicherungsnehmer gehören.
- Voraussetzung ist, dass die Geräte aus Räumen entwendet werden, die der Versicherungsnehmer gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzt.
- Dem Versicherungsnehmer gleichgestellt ist eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person.
Was nicht mitversichert ist:
- Der Inhalt von Waschmaschinen und Wäschetrocknern ist nicht mitversichert.
Versicherungssumme:
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.000 EUR.
Pflichten im Schadensfall:
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
- Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Werden eine Waschmaschine oder ein Wäschetrockner aus einem gemeinschaftlich genutzten Raum – etwa einem Waschkeller – gestohlen, greift der Schutz auch beim einfachen Diebstahl. Die Geräte müssen dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm zusammenlebenden Person gehören. Der Inhalt der Geräte bleibt außen vor, und die Leistung ist auf 2.000 EUR begrenzt. Damit der Schutz erhalten bleibt, sollte der Diebstahl sofort bei der Polizei gemeldet werden.
Häufige Fragen
Ist auch der einfache Diebstahl mitversichert?
Ja, mitversichert ist der einfache Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern, die dem Versicherungsnehmer gehören und aus gemeinsam mit anderen Hausbewohnern genutzten Räumen entwendet werden.
Bis zu welchem Betrag besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.000 EUR.
Ist der Inhalt der Geräte mitversichert?
Nein, der Inhalt von Waschmaschinen und Wäschetrocknern ist nicht mitversichert.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Diebstahl muss unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden. Wird diese Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Gilt der Schutz auch für Mitbewohner?
Dem Versicherungsnehmer gleichgestellt ist eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person.