Die Neodigital Hausratversicherung ersetzt den einfachen Diebstahl von Wäsche und Kleidung, die zum Waschen, Trocknen, Bleichen oder Lüften außerhalb der Räume auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen liegt – bis zu einem Betrag von 2.500 EUR je Versicherungsfall. Wichtig ist die unverzügliche Anzeige bei der Polizei.
In der Neodigital Hausratversicherung gilt:
- Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Wäsche und Bekleidung, die sich zum Waschen, Trocknen, Bleichen oder Lüften außerhalb von Räumen auf dem Grundstück befindet, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Geschützt sind Wäsche und Kleidung, die sich zum Trocknen oder Lüften auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.
Je Versicherungsfall wird der vereinbarte Betrag entschädigt.
Außenversicherungsschutz besteht nicht.
Was bedeutet das konkret?
Wird Wäsche oder Kleidung, die zum Waschen, Trocknen, Bleichen oder Lüften außerhalb der Wohnräume auf dem Grundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen liegt, entwendet, springt der Versicherungsschutz ein. Erstattet wird der vereinbarte Betrag je Versicherungsfall. Damit die Leistung erhalten bleibt, sollte der Diebstahl sofort bei der Polizei gemeldet werden.
Häufige Fragen
Welcher Diebstahl von Wäsche und Kleidung ist mitversichert?
Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Wäsche und Bekleidung, die sich zum Waschen, Trocknen, Bleichen oder Lüften außerhalb von Räumen auf dem Grundstück befindet, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Bis zu welchem Betrag besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR. Je Versicherungsfall wird der vereinbarte Betrag entschädigt.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt er diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Gilt der Schutz auch außerhalb des Versicherungsgrundstücks?
Nein. Der Schutz gilt auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen. Außenversicherungsschutz besteht nicht.