Beim Umzug bietet die Neodigital Hausratversicherung durchgehenden Schutz: Der Versicherungsschutz geht auf die neue Wohnung über, während des Wohnungswechsels sind für eine Übergangszeit beide Wohnungen abgesichert. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, was bei Doppelwohnsitz oder Umzug ins Ausland zu beachten ist, wie Sie die neue Wohnung anzeigen und bis zu welchem Betrag Umzugskosten übernommen werden.
Umzug in eine neue Wohnung:
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Mehrere Wohnungen:
Bewohnt der Versicherungsnehmer neben der neuen weiterhin seine bisherige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine Übergangszeit von 2 Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Umzug ins Ausland:
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn.
Anzeige der neuen Wohnung:
Ein Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern anzugeben.
Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, ist dem Versicherer mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung entsprechende Sicherungen vorhanden sind. Die Anzeige muss in Textform erfolgen (Beispiele: E-Mail, Telefax, Brief).
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrats, kann das zu Unterversicherung führen, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird.
In der Neodigital Hausratversicherung gelten auch folgende Umzugskosten:
- Die Neodigital Hausratversicherung ersetzt auch die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 6.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, wandert Ihr Hausratschutz mit in die neue Wohnung. Für eine Übergangszeit sind beide Wohnungen abgesichert, danach endet der Schutz für die alte Wohnung. Wichtig ist, dass Sie den Umzug rechtzeitig melden und die neue Wohnfläche mitteilen, damit der Schutz passend bleibt. Ziehen Sie ins Ausland oder behalten Sie zusätzlich Ihre alte Wohnung, gelten besondere Regelungen. Auch Umzugskosten nach einem Schadenfall können in bestimmten Fällen übernommen werden.
Häufige Fragen
Bin ich während des Umzugs in beiden Wohnungen versichert?
Ja. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. In der bisherigen Wohnung erlischt der Schutz spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn.
Wann beginnt der Umzug im Sinne der Versicherung?
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Wie muss ich den Wohnungswechsel anzeigen?
Der Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Brief) angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern anzugeben.
Was gilt bei einem Umzug ins Ausland?
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn.
Werden Umzugskosten übernommen?
Ja. Die Neodigital Hausratversicherung ersetzt die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall auf Dauer unbewohnbar geworden ist. Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 6.000 EUR.