Die Neodigital Hausratversicherung leistet auch dann, wenn nach einem versicherten Raub die Heranschaffung versicherter Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde. Voraussetzung ist die unverzügliche Anzeige des Raubs bei der zuständigen Polizeidienststelle.
Versicherungsschutz bei erpresster Herausgabe:
In der Neodigital Hausratversicherung besteht nach einem versicherten Raub auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
- Der Versicherungsnehmer muss den Raub unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
- Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wird man bei einem Raub gezwungen, versicherte Gegenstände erst an einen bestimmten Ort zu bringen oder dort herauszugeben, greift der Schutz auch in dieser Situation. Damit die Leistung erhalten bleibt, sollte der Raub jedoch sofort bei der Polizei gemeldet werden – andernfalls kann der Versicherungsschutz entfallen.
Häufige Fragen
Besteht Schutz, wenn die Herausgabe der Sachen erpresst wurde?
Ja. Nach einem versicherten Raub besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde.
Was muss ich nach einem Raub tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Raub unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Was passiert, wenn ich den Raub nicht bei der Polizei anzeige?
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Gilt der Schutz auch, wenn die Sachen an einem anderen Ort herausgegeben werden?
Ja, der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde.