Bei der Neodigital Hausratversicherung kann eine anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung vorliegen, wenn sich abgefragte Umstände ändern, eine Wohnung länger unbeaufsichtigt leer steht oder vereinbarte Sicherungen beseitigt werden. Hier erfahren Sie, welche Fälle als Gefahrenerhöhung gelten und was Sie beachten sollten.
Eine anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:
- Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
- Anlässlich eines Wohnungswechsels ändert sich ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist.
- Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als die vereinbarte oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt. Sie ist zudem auch nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert. Beaufsichtigt ist eine Wohnung zum Beispiel dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
- Vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert oder sind in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel.
Was bedeutet das konkret?
Eine Gefahrenerhöhung liegt vor, wenn sich nach Vertragsabschluss etwas an Ihrer Wohnsituation ändert, das das Risiko für einen Schaden erhöht. Dazu zählen zum Beispiel eine längere unbeaufsichtigte Abwesenheit oder das Entfernen von vereinbarten Sicherungen. Solche Änderungen sollten Sie Ihrem Versicherer melden, damit der Versicherungsschutz weiterhin passt.
Häufige Fragen
Was ist eine anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung?
Eine anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung liegt insbesondere vor, wenn sich ein vor Vertragsschluss abgefragter Umstand ändert, sich bei einem Wohnungswechsel ein im Antrag abgefragter Umstand ändert, die Wohnung länger als vereinbart unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt oder vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder nicht gebrauchsfähig sind.
Wann gilt eine Wohnung als beaufsichtigt?
Beaufsichtigt ist eine Wohnung zum Beispiel dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
Spielt ein Wohnungswechsel für die Gefahrenerhöhung eine Rolle?
Ja. Ändert sich anlässlich eines Wohnungswechsels ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist, kann eine anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung vorliegen. Das gilt auch, wenn vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder in nicht gebrauchsfähigem Zustand sind.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz bei einer Gefahrenerhöhung?
Die Neodigital Hausratversicherung informiert über die Folgen einer Gefahrenerhöhung und passt den Versicherungsschutz entsprechend an, um optimalen Schutz zu bieten.