Die Neodigital Hausratversicherung deckt den einfachen Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten auf dem Grundstück des Versicherungsortes ab – mit klaren Regelungen zur Entschädigungsgrenze und den Fällen, in denen kein Versicherungsschutz besteht.
In der Neodigital Hausratversicherung ist der einfache Diebstahl von Kleinvieh, Futter und Streuvorräten auf dem Grundstück des Versicherungsortes mitversichert.
Dabei gelten folgende Regelungen:
- Kein Versicherungsschutz besteht, wenn eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Werden Kleinvieh, Futter oder Streuvorräte auf dem Grundstück des Versicherungsortes gestohlen, greift der Schutz der Hausratversicherung bis zu einer festgelegten Höhe. Voraussetzung ist, dass die Tierhaltung privat und nicht gewerblich oder landwirtschaftlich erfolgt.
Häufige Fragen
Ist der Diebstahl von Kleinvieh in der Hausratversicherung mitversichert?
Ja. Der einfache Diebstahl von Kleinvieh, Futter und Streuvorräten auf dem Grundstück des Versicherungsortes ist mitversichert.
Bis zu welchem Betrag besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
Wo muss der Diebstahl stattfinden, damit er versichert ist?
Der einfache Diebstahl ist auf dem Grundstück des Versicherungsortes mitversichert.