Der Versicherungsort der Neodigital Hausratversicherung umfasst die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung samt Balkonen, Terrassen, Nebengebäuden und Garagen. Hier erfahren Sie, welche Räume dazugehören, was das Versicherungsgrundstück ist und wie privat genutzte Garagen am Wohnort einbezogen werden.
Der Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Zur Wohnung gehören:
- Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich.
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung).
- Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen.
Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich.
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (Beispiele: ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller).
Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsgrundstücks befinden.
Versicherungsgrundstück:
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt. Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsgrundstück, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu der versicherten Wohnung gehört.
Garagen am Wohnort:
In der Neodigital Hausratversicherung werden auch privat genutzte Garagen dem Versicherungsort hinzugerechnet, soweit sich diese am Wohnort (politische Gemeinde) oder einer direkt angrenzenden Gemeinde des Versicherungsnehmers befindet.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt an einem klar festgelegten Ort: Ihrer Wohnung und dem dazugehörigen Grundstück. Dazu zählen neben den reinen Wohnräumen auch Balkone, Terrassen, Keller- und Nebenräume sowie Garagen. Wichtig ist dabei die Unterscheidung, welche Flächen privat genutzt werden und wo sie sich befinden. Privat genutzte Garagen können auch dann einbezogen sein, wenn sie sich in der Nähe – also am Wohnort oder in einer angrenzenden Gemeinde – befinden.
Häufige Fragen
Was gilt als Versicherungsort?
Der Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung, einschließlich der Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen.
Sind Balkone und Terrassen mitversichert?
Ja, Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen gehören zur Wohnung, sofern sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Gehören beruflich genutzte Räume zur Wohnung?
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung).
Ist meine Garage mitversichert, wenn sie nicht am Grundstück liegt?
Privat genutzte Garagen werden dem Versicherungsort hinzugerechnet, soweit sie sich am Wohnort (politische Gemeinde) oder einer direkt angrenzenden Gemeinde des Versicherungsnehmers befinden.
Was ist das Versicherungsgrundstück?
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt. Stehen mehrere Gebäude auf einem Flurstück, ist der Teil maßgeblich, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zur versicherten Wohnung gehört.