Die Neodigital Hausratversicherung sichert Taschendiebstahl für alle im Haushalt lebenden Personen ab, die am Schadentag das 60. Lebensjahr vollendet haben – inklusive Taschen, deren Inhalt sowie Schäden durch Kartenmissbrauch bis 500 EUR, sofern der Diebstahl unverzüglich bei der Polizei angezeigt wird.
Versicherter Personenkreis und mitversicherte Sachen:
In der Neodigital Hausratversicherung gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen, die am Schadentag das 60. Lebensjahr vollendet haben, einfacher Diebstahl von Hand-, Schulter- und ähnlichen Taschen (einschließlich Brieftaschen und Geldbörsen), die unmittelbar am Körper getragen werden, einschließlich dem Inhalt dieser Taschen mitversichert.
Missbrauch von Karten:
Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Entschädigungsgrenze:
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Obliegenheit im Schadensfall:
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wird einer Person ab 60 Jahren, die im versicherten Haushalt lebt, eine am Körper getragene Tasche gestohlen, ist der Verlust der Tasche und ihres Inhalts abgesichert. Auch der Schaden durch Missbrauch entwendeter Karten kann übernommen werden, wenn dafür nicht bereits woanders Versicherungsschutz besteht. Wichtig ist, den Diebstahl sofort bei der Polizei zu melden.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Schutz bei Taschendiebstahl?
Für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen, die am Schadentag das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Was ist beim Taschendiebstahl mitversichert?
Der einfache Diebstahl von Hand-, Schulter- und ähnlichen Taschen (einschließlich Brieftaschen und Geldbörsen), die unmittelbar am Körper getragen werden, einschließlich des Inhalts dieser Taschen.
Sind auch gestohlene Karten abgesichert?
Ja. Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, leistet der Versicherer auch für den durch Missbrauch entstandenen Schaden, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Was muss ich nach einem Taschendiebstahl tun?
Der Diebstahl muss unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden. Wird diese Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer leistungsfrei sein.