Bei der Neodigital Hausratversicherung ersetzt der Versicherer bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. So bleibt geregelt, wann Sachverständigen- oder Beistandskosten übernommen werden und wann der Kostenersatz gekürzt werden darf.
Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren.
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz kürzen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versicherter Schaden festgestellt und ermittelt werden muss, kann der Versicherer die dafür anfallenden Kosten bis zur vereinbarten Höhe übernehmen, solange sie angemessen sind. Holt man selbst einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, werden diese Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet. Darf der Versicherer seine Leistung mindern, kann sich das auch auf die erstatteten Kosten auswirken.
Häufige Fragen
Welche Kosten der Schadenermittlung werden ersetzt?
Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren.
Werden Kosten für einen Sachverständigen übernommen?
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Kann der Kostenersatz gekürzt werden?
Ja. Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz kürzen.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten erstattet?
Die Kosten werden bis zur vereinbarten Höhe ersetzt. Der genaue Betrag hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.