Bei einem Wohnungswechsel gelten in der Neodigital Hausratversicherung ab Umzugsbeginn die Tarifbestimmungen am Ort der neuen Wohnung. Steigt dadurch der Beitrag oder die Selbstbeteiligung, haben Sie ein Kündigungsrecht – mit klaren Fristen und Formvorgaben.
Bei einem Wohnungswechsel gelten mit Umzugsbeginn die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind.
Kündigungsrecht bei Beitrags- oder Selbstbeteiligungserhöhung:
- Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
- Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird.
Form und Frist der Kündigung:
- Die Kündigung muss in Textform erfolgen (Beispiele: E-Mail, Telefax, Brief).
- Dafür hat der Versicherungsnehmer einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung Zeit.
- Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Versicherer.
Wirksamkeit der Kündigung:
Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.
Beitrag im Fall einer Kündigung:
Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung der Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
Was bedeutet das konkret?
Ziehen Sie um, richtet sich Ihr Versicherungsschutz nach den Tarifbestimmungen, die am neuen Wohnort gelten. Führt das zu einem höheren Beitrag oder einer höheren Selbstbeteiligung, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist schriftlich oder in einer anderen Textform innerhalb eines Monats nach der Mitteilung möglich und wird einen Monat nach Eingang beim Versicherer wirksam. Bis dahin zahlen Sie nur den bisherigen Beitrag anteilig.
Häufige Fragen
Welche Tarifbestimmungen gelten nach einem Umzug?
Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind.
Wann kann ich den Vertrag kündigen?
Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze erhöht, kann der Versicherungsnehmer kündigen. Das gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird.
In welcher Form und Frist muss ich kündigen?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief. Dafür hat man einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich ist der Zugang beim Versicherer.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.
Welcher Beitrag ist bei einer Kündigung zu zahlen?
Dem Versicherer steht der Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.