Die Neodigital Hausratversicherung leistet bei Rückstau, wenn Wasser aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder nicht ableitbares Oberflächenwasser in das Gebäude eindringt – vorausgesetzt, die Ursache ist eine Ausuferung oberirdischer Gewässer oder Witterungsniederschläge.
Es gilt Versicherungsschutz bei Rückstau, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt:
- Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen dringt in das Gebäude ein.
- Auf Gebäuden oder auf Grundstücken sich ansammelndes, nicht mehr über gebäudeeigene Ableitungsrohre oder damit verbundene Einrichtungen abführbares/ableitbares Oberflächenwasser dringt in das Gebäude ein.
Dies gilt nur, wenn den Rückstau eine der folgenden Ursachen verursacht hat:
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern
oder - Witterungsniederschläge
Was bedeutet das konkret?
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser nicht mehr wie vorgesehen über die Rohre abfließen kann und stattdessen ins Gebäude zurückgedrückt wird. Die Hausratversicherung leistet in diesem Fall dann, wenn der Rückstau auf über die Ufer getretene Gewässer oder auf Niederschläge zurückgeht.
Häufige Fragen
Wann besteht Versicherungsschutz bei Rückstau?
Versicherungsschutz besteht, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt oder wenn nicht mehr ableitbares Oberflächenwasser in das Gebäude eindringt.
Welche Ursachen des Rückstaus sind abgesichert?
Der Schutz gilt nur, wenn eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
Zählt auch Oberflächenwasser zum Rückstauschutz?
Ja. Versichert ist, wenn sich auf Gebäuden oder Grundstücken ansammelndes, nicht mehr über gebäudeeigene Ableitungsrohre oder damit verbundene Einrichtungen abführbares Oberflächenwasser in das Gebäude eindringt.
Was gilt, wenn der Rückstau eine andere Ursache hat?
Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für die genannten Ursachen, also eine Ausuferung oberirdischer Gewässer oder Witterungsniederschläge. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.