Die Neodigital Hausratversicherung sichert den Hausrat gegen wasserbedingte Risiken durch Überschwemmung ab. Als Überschwemmung gilt die Überflutung von Grund und Boden mit erheblichen Mengen an Oberflächenwasser – etwa durch Witterungsniederschläge, die Ausuferung von Gewässern oder austretendes Grundwasser.
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden, auf dem das Gebäude liegt, in dem sich die versicherten Sachen befinden, mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt auch, wenn unmittelbar angrenzende Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwege überflutet werden.
Dies gilt nur, wenn:
- Witterungsniederschläge (VHV-Elementarschadenversicherung I und II),
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern (VHV-Elementarschadenversicherung II) oder
- ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche
die Überflutung verursacht haben.
Was bedeutet das konkret?
Eine Überschwemmung liegt vor, wenn der Boden rund um das versicherte Gebäude mit größeren Mengen Oberflächenwasser überflutet wird. Auch angrenzende Flächen, Straßen sowie Geh- und Radwege können betroffen sein. Entscheidend ist, dass die Überflutung durch eine der genannten Ursachen entstanden ist.
Häufige Fragen
Was gilt als Überschwemmung im Sinne der Hausratversicherung?
Als Überschwemmung gilt die Überflutung von Grund und Boden, auf dem das Gebäude mit den versicherten Sachen liegt, mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt auch für unmittelbar angrenzende Grund- und Bodenflächen, Straßen sowie Geh- und Radwege.
Welche Ursachen einer Überflutung sind erfasst?
Erfasst sind Überflutungen durch Witterungsniederschläge (VHV-Elementarschadenversicherung I und II), durch eine Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern (VHV-Elementarschadenversicherung II) oder durch einen Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche.
Sind auch angrenzende Flächen und Straßen berücksichtigt?
Ja. Der Schutz gilt auch, wenn unmittelbar angrenzende Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwege überflutet werden.
Ist eine Ausuferung von Gewässern in jeder Variante erfasst?
Die Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern ist in der VHV-Elementarschadenversicherung II erfasst.