Bei der Neodigital Hausratversicherung hängt der Versicherungsschutz an der pünktlichen Beitragszahlung, die je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag erfolgt. Wie lang die Versicherungsperiode ausfällt und was bei kürzerer oder längerer Vertragsdauer gilt, erfahren Sie hier.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Für laufende Zahlungen stehen folgende Zahlweisen zur Verfügung:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Versicherungsperiode
- Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.
- Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
- Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Sie können selbst wählen, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag zahlen – von monatlich bis einmalig im Voraus. Die Versicherungsperiode ist dabei der Zeitraum, für den der Vertrag jeweils betrachtet wird: In der Regel ist das ein Jahr. Läuft Ihr Vertrag über mehrere Jahre, bleibt die Periode dennoch jährlich. Nur bei einer von vornherein kürzeren Vertragsdauer verkürzt sich auch die Periode entsprechend.
Häufige Fragen
Welche Zahlweisen sind für den Beitrag möglich?
Die Beiträge werden je nach Vereinbarung entweder durch laufende Zahlungen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.
Gilt die Jahresperiode auch bei längerer Vertragsdauer?
Ja. Die Versicherungsperiode beträgt auch dann ein Jahr, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt bei einer Vertragsdauer unter einem Jahr?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.