Bei der Neodigital Hausratversicherung beginnt der Schutz mit der Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Wann dieser Beitrag fällig ist, wann der Versicherer bei verspäteter Zahlung zurücktreten kann und wann er leistungsfrei bleibt, erfahren Sie hier verständlich zusammengefasst.
Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
- Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts.
- Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
- Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
- Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
- Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist.
- Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Leistungsfreiheit des Versicherers
- Wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.
- Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (Beispiele: E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat.
- Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung setzt in der Regel voraus, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zeitnah nach dem vereinbarten Beginn zahlen. Wer den Beitrag nicht rechtzeitig zahlt, riskiert, dass der Schutz erst später greift, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt oder dass er für einen zwischenzeitlich eingetretenen Schaden nicht leisten muss. Diese Folgen greifen nur, wenn Sie die verspätete Zahlung selbst zu verantworten haben und zuvor entsprechend hingewiesen wurden.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Erst- oder Einmalbeitrag zahlen?
Unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Liegt der Beginn vor Vertragsschluss, ist der Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz, wenn ich nicht unverzüglich zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Kann der Versicherer bei verspäteter Zahlung vom Vertrag zurücktreten?
Ja, solange die Zahlung nicht veranlasst ist. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was passiert bei einem Schaden, wenn der Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wurde?
Der Versicherer ist für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Das gilt nur, wenn zuvor in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Folge hingewiesen wurde und der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Was gilt, wenn der Versicherungsschein vom Antrag abweicht?
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.