Die Neodigital Hausratversicherung übernimmt nach einem Einbruch auch Kosten für Telefonmissbrauch, wenn ein Täter in die versicherte Wohnung eindringt und ein dort vorhandenes Telefon nutzt. Erstattet werden Festnetz- und Mobilfunkkosten bis zu einem vereinbarten Betrag von 500 EUR je Versicherungsfall.
Die Neodigital Hausratversicherung deckt neben dem Schutz Ihres Eigentums auch Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch oder Diebstahl ab. Das sind Telefonkosten, die dadurch entstehen, dass ein Täter in die versicherte Wohnung einbricht und ein dort vorhandenes Telefon verwendet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
In der Neodigital Hausratversicherung gilt auch:
- In der Neodigital Hausratversicherung werden die Kosten erstattet, die durch eine missbräuchliche Benutzung des Telefons (Festnetz- und Mobilfunk) am Versicherungsort nach einem ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschaden entstehen.
- Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Einbruch in Ihre Wohnung ein Telefon vom Täter missbräuchlich genutzt wird, springt die Hausratversicherung für die dadurch entstandenen Telefonkosten ein. Das gilt sowohl für Festnetz- als auch für Mobilfunkanschlüsse am Versicherungsort. Auf Nachfrage sollten Sie einen Einzelgesprächsnachweis vorlegen können. Die Erstattung ist auf einen festgelegten Höchstbetrag begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Telefonkosten werden nach einem Einbruch erstattet?
Erstattet werden die Kosten, die durch eine missbräuchliche Benutzung des Telefons (Festnetz- und Mobilfunk) am Versicherungsort nach einem ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschaden entstehen.
Bis zu welchem Betrag besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Welchen Nachweis muss ich einreichen?
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Gilt der Schutz auch für Mobilfunk?
Ja, erstattet werden die Kosten für die missbräuchliche Benutzung des Telefons sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunk am Versicherungsort.
Wann greift der Schutz für Telefonmissbrauch?
Der Schutz greift, wenn ein Täter in die versicherte Wohnung einbricht und ein dort vorhandenes Telefon nach einem ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschaden missbräuchlich nutzt.