Mit der Außenversicherung der Neodigital Hausratversicherung bleibt Ihr Hausrat auch außerhalb der eigenen vier Wände weltweit geschützt – etwa während Ausbildung, freiwilligem Wehrdienst oder Freiwilligendienst. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten und welche Grenzen zu beachten sind.
Unter der Außenversicherung versteht man, dass außerhalb des Versicherungsorts für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen besteht:
- Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Gebrauch des Versicherungsnehmers. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als 6 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- einem freiwilligen Wehrdienst;
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (Beispiele: Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen erfüllt sein.
Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
- Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen
Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung erweitert Ihren Hausratschutz auf Sachen, die sich vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung befinden – und das weltweit. Wichtig ist, dass es sich um Ihr Eigentum oder das von Personen aus Ihrer häuslichen Gemeinschaft handelt und der Aufenthalt außerhalb des Versicherungsorts nur vorübergehend ist. Für bestimmte Lebenssituationen wie Ausbildung oder Freiwilligendienste sowie für einzelne Gefahren wie Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren gelten dabei jeweils eigene Bedingungen.
Häufige Fragen
Wo gilt die Außenversicherung?
Sie gilt weltweit für versicherte Sachen außerhalb des Versicherungsorts, sofern die Sachen Eigentum sind oder dem Gebrauch des Versicherungsnehmers beziehungsweise der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen dienen.
Wie lange gilt ein Aufenthalt als vorübergehend?
Die Sachen müssen sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Zeiträume von mehr als 6 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Bin ich während Ausbildung oder Freiwilligendienst geschützt?
Ja. Während der Ausbildung, einem freiwilligen Wehrdienst oder einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (zum Beispiel Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst) besteht Versicherungsschutz – unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Sind Schäden durch Naturgefahren außerhalb der Wohnung versichert?
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Was gilt bei Raub?
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur, wenn die angedrohte Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll. Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.