Mit der Neodigital Hausratversicherung ist der Hausrat auch auf Reisen abgesichert: Werden versicherte Sachen aus einer verschlossenen Schiffskabine oder einem verschlossenen Schlafwagenabteil nach dem Aufbrechen entwendet, greift der Schutz – mit klaren Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und elektronische Geräte sowie einer wichtigen Anzeigepflicht bei der Polizei.
Es besteht Versicherungsschutz für versicherte Sachen, die aus einem verschlossenen Schlafwagenabteil oder einer verschlossenen Schiffskabine nach deren Aufbrechen entwendet werden.
Versichert sind nur Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen.
Für Wertsachen, elektronische Geräte, Kameras und deren Zubehör werden je Versicherungsfall maximal 1.000 Euro entschädigt.
In der Neodigital Hausratversicherung gilt auch:
- In der Neodigital Hausratversicherung ist Einbruchdiebstahl auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
- Wertsachen, Bargeld, Kreditkarten, elektronische Geräte wie z. B. Handys, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras, Organizer werden bis 500 EUR entschädigt.
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie auf Reisen sind und Ihre Kabine auf einem Schiff oder Ihr Schlafwagenabteil verschlossen ist, sind Ihre mitgeführten Sachen abgesichert, sofern jemand die Abteilung oder Kabine aufbricht und etwas stiehlt. Für besonders wertvolle Gegenstände und Elektronik gelten dabei festgelegte Höchstbeträge. Damit die Versicherung leisten kann, sollten Sie einen Diebstahl möglichst sofort bei der Polizei melden.
Häufige Fragen
Wann greift der Schutz bei Diebstahl aus einer Schiffskabine oder einem Schlafwagenabteil?
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die aus einem verschlossenen Schlafwagenabteil oder einer verschlossenen Schiffskabine nach deren Aufbrechen entwendet werden.
Welche Sachen sind versichert?
Versichert sind nur Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen.
Bis zu welchem Betrag wird entschädigt?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR. Für Wertsachen, elektronische Geräte, Kameras und deren Zubehör werden je Versicherungsfall maximal 1.000 Euro entschädigt. Wertsachen, Bargeld, Kreditkarten sowie elektronische Geräte wie Handys, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer werden bis 500 EUR entschädigt.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.