Die Neodigital Hausratversicherung ersetzt den Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen, nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen, Rollatoren, Stützapparaten sowie Kinder- und Bollerwagen bis 2.500 EUR – erfahren Sie, welche Obliegenheiten dabei gelten.
Es besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von Rollstühlen, nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen, Rollatoren, Gehhilfen, Kinderwagen und Bollerwagen.
Für Gegenstände, die mit den oben genannten Sachen lediglich lose verbunden sind, aber regelmäßig deren Gebrauch dienen, besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit diesen entwendet werden.
In der Neodigital Hausratversicherung gilt auch:
- Der einfache Diebstahl von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen (die nicht versicherungspflichtig sind), Rollstühlen, Rollatoren, Gehhilfen und Stützapparaten und deren angebrachtes/befestigtes Zubehör ist mitversichert.
- Lose mit dem Kinderwagen, Krankenfahrstuhl, Rollstuhl, Rollator und der Gehhilfe verbundene oder regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet wurden. Der Inhalt ist nicht mitversichert.
- Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und – sofern vorhanden – die Rahmen- und sonstige Identifikationsnummer oder Kennzeichen zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmungen, kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweist.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
- Im Eigentum von Sozialversicherungsträgern befindliche Krankenfahrstühle, Gehhilfen und Stützapparate sind nur versichert, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine Mobilitätshilfe wie ein Rollstuhl, Rollator, eine Gehhilfe, ein Krankenfahrstuhl, Kinderwagen oder Bollerwagen gestohlen, springt die Hausratversicherung ein. Fest angebautes Zubehör ist mitversichert, lose Gegenstände nur dann, wenn sie zusammen mit der Hilfe entwendet wurden. Damit die Entschädigung reibungslos läuft, sollten Sie Unterlagen zum Gerät aufbewahren und den Diebstahl sofort bei der Polizei melden.
Häufige Fragen
Welche Mobilitätshilfen sind bei Diebstahl versichert?
Versichert sind der Diebstahl von Rollstühlen, nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen, Rollatoren, Gehhilfen, Stützapparaten, Kinderwagen und Bollerwagen sowie deren angebrachtes/befestigtes Zubehör.
Bis zu welchem Betrag besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
Sind lose verbundene Gegenstände mitversichert?
Lose verbundene oder regelmäßig dem Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet wurden. Der Inhalt ist nicht mitversichert.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Welche Unterlagen sollte ich aufbewahren?
Sie sollten Unterlagen über den Hersteller, die Marke und – sofern vorhanden – die Rahmen- und sonstige Identifikationsnummer oder Kennzeichen beschaffen und aufbewahren. Andernfalls ist eine Entschädigung nur möglich, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen.