Die Neodigital Hausratversicherung schützt bei Diebstahl versicherter Sachen am Arbeitsplatz – vorausgesetzt, die Entwendung erfolgt während der offiziellen Geschäfts- bzw. Öffnungszeiten und wird gemeldet. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und bis zu welchem Betrag Versicherungsschutz besteht.
Diebstahl am Arbeitsplatz in der Neodigital Hausratversicherung:
- In der Neodigital Hausratversicherung ist Diebstahl versicherter Sachen am Arbeitsplatz mitversichert.
- Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die Sachen während der offiziellen Geschäfts- bzw. Öffnungszeiten entwendet werden und dem Arbeitgeber und der nächsten Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht werden.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
- Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihnen versicherte Gegenstände an Ihrem Arbeitsplatz gestohlen, greift der Schutz der Hausratversicherung. Wichtig ist, dass der Diebstahl innerhalb der üblichen Geschäfts- oder Öffnungszeiten passiert und Sie ihn sowohl Ihrem Arbeitgeber als auch der Polizei melden. Halten Sie diese Meldepflicht nicht ein, kann der Versicherer die Leistung verweigern.
Häufige Fragen
Ist Diebstahl am Arbeitsplatz mitversichert?
Ja. In der Neodigital Hausratversicherung ist Diebstahl versicherter Sachen am Arbeitsplatz mitversichert.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die Sachen während der offiziellen Geschäfts- bzw. Öffnungszeiten entwendet werden und dem Arbeitgeber sowie der nächsten Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht werden.
Bis zu welchem Betrag besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
Was passiert, wenn ich den Diebstahl nicht melde?
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.