Die Neodigital Hausratversicherung übernimmt frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes – etwa an Wasser- und Gasleitungen, Heizungs- und Klimaanlagen sowie an Badeeinrichtungen, Waschbecken und Armaturen. Hier erfahren Sie, welche Rohre und Teile abgesichert sind und wo die Grenzen liegen.
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) und der Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen;
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- der Regenentwässerung.
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen,
- Waschbecken,
- Toilettenbecken,
- Bidet,
- Urinal,
- Armaturen (Beispiele: Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung kann für Schäden aufkommen, wenn Rohre oder wasserführende Installationen im Gebäude brechen – häufig durch Frost. Abgedeckt sind unter anderem Wasser- und Gasleitungen, Heizungs- und Klimarohre sowie Bauteile wie Waschbecken, Toiletten und Armaturen. Wichtig ist, wo sich das Rohr befindet: Innerhalb des Baukörpers samt Bodenplatte ist es grundsätzlich einbezogen, unterhalb der Bodenplatte in der Regel nur, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Welche Rohre sind gegen Bruchschäden versichert?
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasser- und Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen, von Heizungs- oder Klimaanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie der Regenentwässerung. Voraussetzung ist, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Welche Installationen sind bei Frost abgesichert?
Frostbedingte Bruchschäden sind an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Toilettenbecken, Bidet, Urinal, Armaturen (etwa Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) samt Anschlussschläuchen sowie an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen abgedeckt.
Was gilt als „innerhalb des Gebäudes“?
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten ebenfalls als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte versichert?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.