Die Neodigital Hausratversicherung ersetzt sonstige Bruchschäden an Armaturen auch dann, wenn kein Frostschaden vorliegt – abgesichert bis zu einem festen Höchstbetrag, mit klaren Grenzen bei bereits defekten oder rein gewerblich genutzten Armaturen.
Schäden an Armaturen sind auch dann mitversichert, wenn es sich nicht um Frostschäden handelt.
Ausgeschlossen sind:
- Schäden an bereits defekten (z. B. tropfenden) Armaturen
- Schäden an Armaturen, die ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich genutzt werden
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Geht eine Armatur zu Bruch, ohne dass Frost die Ursache war, springt die Hausratversicherung ein. Die Erstattung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt. War die Armatur bereits vorher schadhaft oder wird sie nur beruflich genutzt, greift dieser Schutz nicht.
Häufige Fragen
Sind nur Frostschäden an Armaturen versichert?
Nein. Schäden an Armaturen sind auch dann mitversichert, wenn es sich nicht um Frostschäden handelt.
Bis zu welchem Betrag besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
Ist eine bereits tropfende Armatur mitversichert?
Nein. Schäden an bereits defekten Armaturen, zum Beispiel tropfenden Armaturen, sind ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch für gewerblich genutzte Armaturen?
Nein. Armaturen, die ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich genutzt werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.