Die Neodigital Hausratversicherung erklärt, wie lange Ihr Vertrag läuft, wann er sich stillschweigend um ein Jahr verlängert und welche Kündigungsfristen gelten. Zudem erfahren Sie, wann der Versicherungsschutz durch Wegfall des versicherten Interesses – etwa bei Auflösung des Hausrats oder Tod – endet.
Der Vertrag ist für den Zeitraum gültig, der auf dem Versicherungsschein vermerkt ist.
Stillschweigende Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr:
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen:
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses:
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Für die Hausratversicherung gilt:
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrats. Dazu zählt auch:
- a) die Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung, oder
- b) die Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Ende bei Tod des Versicherungsnehmers:
Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch 2 Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag läuft zunächst für die im Versicherungsschein genannte Zeit. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch Jahr für Jahr, solange keine Seite rechtzeitig kündigt. Endet die versicherte Situation dauerhaft – etwa weil der Hausrat aufgelöst wird –, kann auch der Versicherungsschutz für diesen Bereich enden. Ein einfacher Umzug zählt dabei nicht als solcher Wegfall.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn eine der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugestellt hat.
Welche Kündigungsfrist gilt bei mehrjährigen Verträgen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Gilt ein Umzug als Wegfall des versicherten Interesses?
Nein. Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Was gilt als Wegfall des versicherten Interesses in der Hausratversicherung?
Als Wegfall gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrats. Dazu zählt auch die Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder die Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
Was passiert mit dem Vertrag beim Tod des Versicherungsnehmers?
Das Versicherungsverhältnis endet zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch 2 Monate nach dem Tod – es sei denn, ein Erbe nutzt die Wohnung bis dahin in derselben Weise wie der verstorbene Versicherungsnehmer.