Bei einem Wohnungswechsel nach einer Trennung passt die Neodigital Hausratversicherung den Schutz flexibel an: Zieht ein Ehegatte aus, gelten übergangsweise beide Wohnungen als Versicherungsort. So bleibt der Hausrat während des Umzugs abgesichert – längstens bis drei Monate nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.
Im Fall einer Trennung von Ehegatten gilt Folgendes:
- Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte dort zurück, gelten als Versicherungsort beide Wohnungen: die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des Versicherungsnehmers. Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.
- Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und einer von ihnen aus der Ehewohnung auszieht, sind Versicherungsort ebenfalls beide Wohnungen: die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten. Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung.
- Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und beide in neue Wohnungen ziehen, gilt der oben erwähnte Punkt, wo beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und einer von ihnen aus der Ehewohnung auszieht, entsprechend. Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.
Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften:
Das gilt auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
Was bedeutet das konkret?
Nach einer Trennung endet der Schutz für den Hausrat nicht sofort, wenn ein Partner auszieht. Für eine Übergangszeit sind sowohl die alte gemeinsame Wohnung als auch die neue Wohnung abgesichert. Diese Übergangsphase dauert an, bis der Vertrag angepasst wird, höchstens jedoch drei Monate nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach richtet sich der Schutz nach der jeweiligen vertraglichen Konstellation. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ist mein Hausrat nach dem Auszug in beiden Wohnungen versichert?
Ja. Zieht ein Ehegatte aus, gelten übergangsweise beide Wohnungen als Versicherungsort – die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung. Dies gilt, bis der Vertrag geändert wird, längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.
Wie lange gilt der doppelte Versicherungsschutz?
Der Schutz für beide Wohnungen gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.
Was passiert, wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und einer auszieht?
Dann sind ebenfalls beide Wohnungen Versicherungsort. Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung.
Gilt diese Regelung auch für unverheiratete Paare?
Ja. Sie gilt auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
Was gilt, wenn beide Ehegatten in neue Wohnungen ziehen?
Dann gilt die Regelung für den Auszug eines Ehegatten entsprechend. Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.