Die Neodigital Hausratversicherung übernimmt im Schadensfall auch die Reparaturkosten für bestimmte Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung – etwa nach Einbruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer solchen Tat sowie bei Vandalismus im Anschluss an einen Einbruch oder Raub.
Die Hausratversicherung deckt Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen.
Voraussetzung für die Übernahme:
- Die Schäden sind durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden.
- Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
Was bedeutet das konkret?
Wird beim Einbruch oder Raub – oder bei einem entsprechenden Versuch – etwas am Gebäude im Bereich Ihrer Wohnung beschädigt, kann die Hausratversicherung die Reparaturkosten übernehmen. Das gilt auch dann, wenn Täter innerhalb der Wohnung nach einem Einbruch oder Raub mutwillig etwas zerstören.
Häufige Fragen
Werden Gebäudeschäden über die Hausratversicherung ersetzt?
Ja, die Hausratversicherung deckt Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen.
Welche Ursachen müssen die Gebäudeschäden haben?
Die Schäden müssen durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sein.
Sind auch Vandalismusschäden mitversichert?
Ja, Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
Gilt der Schutz auch bei einem versuchten Einbruch?
Ja, auch Schäden durch den Versuch eines Einbruchdiebstahls oder Raubs sind erfasst.