Mit der Neodigital Hausratversicherung sind Sie gegen Vandalismus nach einem Einbruch abgesichert: Zerstört oder beschädigt ein Täter beim Eindringen in den Versicherungsort vorsätzlich Ihren Hausrat, greift der Versicherungsschutz und schützt Ihr Zuhause umfassend.
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn:
- der Täter in den Versicherungsort eindringt und
- dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Verschafft sich jemand unbefugt Zutritt zu Ihrem versicherten Zuhause und richtet dort mutwillig Schaden an Ihrem Hausrat an, ist dieser Fall vom Versicherungsschutz erfasst. Entscheidend ist, dass der Täter in den Versicherungsort eingedrungen ist und die Beschädigung oder Zerstörung mit Absicht erfolgt.
Häufige Fragen
Was versteht man unter Vandalismus nach einem Einbruch?
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Ist Vandalismus nach einem Einbruch in der Hausratversicherung abgesichert?
Ja, die Neodigital Hausratversicherung schützt vor Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch und sichert den Hausrat umfassend gegen verschiedene Risiken ab.
Muss der Schaden vorsätzlich verursacht worden sein?
Ja, entscheidend ist, dass der Täter die versicherten Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt, nachdem er in den Versicherungsort eingedrungen ist.
Wo muss der Schaden entstanden sein?
Der Schaden muss am Versicherungsort entstanden sein, in den der Täter eingedrungen ist.