Bei der Neodigital Hausratversicherung sind gestohlene Gegenstände auch während eines stationären Krankenhaus-, Kur-, Reha-, Pflege- oder Sanatoriumsaufenthalts geschützt – inklusive Entschädigung für einfachen Diebstahl aus dem Krankenzimmer, klar geregelter Höchstbeträge für Wertsachen und Bargeld sowie der Pflicht zur Anzeige bei der Polizei.
Es besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von versicherten Sachen aus Patientenzimmern während eines stationären Krankenhaus-, Kur-, Reha-, Pflege- oder Sanatoriumsaufenthalts sowie einer Kurzzeitpflege.
Voraussetzung:
- Der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person befindet sich als Patient in einer der genannten Einrichtungen.
Wertsachen sind bis zu einem Betrag in Höhe von 600 Euro mitversichert, wenn sie sich in einem verschlossenen Behältnis (Schrank/Nachttisch) der stationären Einrichtung befinden.
In der Neodigital Hausratversicherung gilt auch:
- Die Neodigital Hausratversicherung leistet auch Entschädigung für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen bei stationärem Krankenhaus-, Rehabilitations-, Sanatoriums- oder Kuraufenthalt des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR. Die Entschädigung für Bargeld und Wertsachen ist auf 500 EUR begrenzt.
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wird man während eines stationären Aufenthalts in einer der genannten Einrichtungen bestohlen, sind die mitgebrachten Sachen im Rahmen der genannten Grenzen geschützt. Für Wertsachen und Bargeld gelten dabei jeweils eigene Höchstbeträge. Damit der Schutz greift, sollte ein Diebstahl umgehend bei der Polizei gemeldet werden.
Häufige Fragen
Bei welchen Aufenthalten gilt der Schutz?
Der Schutz gilt für den Diebstahl versicherter Sachen aus Patientenzimmern während eines stationären Krankenhaus-, Kur-, Reha-, Pflege- oder Sanatoriumsaufenthalts sowie einer Kurzzeitpflege.
Sind Wertsachen im Krankenhaus mitversichert?
Wertsachen sind bis zu 600 Euro mitversichert, wenn sie sich in einem verschlossenen Behältnis (Schrank/Nachttisch) der stationären Einrichtung befinden.
Wird auch einfacher Diebstahl aus dem Krankenzimmer erstattet?
Ja. Es wird auch Entschädigung für einfachen Diebstahl geleistet, wenn versicherte Sachen bei stationärem Krankenhaus-, Rehabilitations-, Sanatoriums- oder Kuraufenthalt aus dem Krankenzimmer entwendet werden – bis zu 2.500 EUR, wobei Bargeld und Wertsachen auf 500 EUR begrenzt sind.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Wird diese Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Wer muss sich in der Einrichtung befinden, damit der Schutz greift?
Voraussetzung ist, dass sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person als Patient in einer der genannten Einrichtungen befindet.