In der Neodigital Hausratversicherung zählen unter anderem Bargeld, geladene Geldbeträge, Urkunden, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen sowie Sachen aus Gold oder Platin zu den Wertsachen. Auch Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände, Silbersachen und über 100 Jahre alte Antiquitäten fallen darunter – erfahren Sie hier, was im Detail gilt.
Wertsachen werden wie folgt definiert:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie genannte Sachen aus Silber;
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
Was bedeutet das konkret?
Als Wertsachen gelten besonders wertvolle Gegenstände Ihres Hausrats. Dazu gehören zum Beispiel Geld und geladene Geldbeträge, wichtige Papiere wie Sparbücher und Wertpapiere, Schmuck und Edelmetalle, aber auch Sammlerstücke, Kunst und alte Antiquitäten. Möbelstücke zählen dabei ausdrücklich nicht zu den Antiquitäten in diesem Sinne, auch wenn sie älter als 100 Jahre sind.
Häufige Fragen
Gilt Bargeld als Wertsache?
Ja. Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge zählen zu den Wertsachen.
Zählt Schmuck zu den Wertsachen?
Ja. Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin gehören zu den Wertsachen.
Sind alte Möbelstücke Wertsachen?
Nein. Antiquitäten über 100 Jahre gelten als Wertsachen, Möbelstücke sind davon jedoch ausdrücklich ausgenommen.
Gehören Sparbücher und Urkunden dazu?
Ja. Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere zählen zu den Wertsachen.
Sind Pelze und Teppiche Wertsachen?
Ja. Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie genannte Sachen aus Silber gehören zu den Wertsachen.