Die Neodigital Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat, wenn Sachen durch bestimmte Gefahren zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen – von Brand, Blitzschlag und Explosion über Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm bis hin zu zusätzlich vereinbarten Naturgefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben.
Versichert sind Sachen, die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung;
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;
- Leitungswasser;
- Naturgefahren;
- Sturm, Hagel;
Soweit zusätzlich vereinbart:
- Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung leistet, wenn Ihr Hausrat durch eines der genannten Ereignisse beschädigt, zerstört wird oder in dessen Folge verloren geht. Bestimmte Naturgefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben sind nur dann abgedeckt, wenn sie ausdrücklich zusätzlich vereinbart wurden.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind grundsätzlich versichert?
Versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Leitungswasser, Naturgefahren sowie Sturm und Hagel.
Ist auch ein Einbruchdiebstahl abgedeckt?
Ja. Versichert sind Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat.
Sind Überschwemmung und Erdbeben automatisch mitversichert?
Nein. Naturgefahren (Elementargefahren) wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart wurde.
Leistet die Versicherung auch, wenn Sachen abhandenkommen?
Ja. Versichert sind Sachen, die durch die genannten Ereignisse zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen.