Die Neodigital Hausratversicherung schützt Gartenmöbel und den Außenbereich vor Diebstahl: Mitversichert sind unter anderem Grills, Gartengeräte, Aufsitzrasenmäher und Rasenmähroboter auf dem umfriedeten Grundstück – bis zu 2.500 EUR, sofern der Diebstahl unverzüglich der Polizei angezeigt wird.
Es besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von Gartenmöbeln, die sich auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.
Je Versicherungsfall wird der vereinbarte Betrag entschädigt. Außenversicherungsschutz besteht nicht.
In der Neodigital Hausratversicherung gilt auch:
- In der Neodigital Hausratversicherung ist der einfache Diebstahl von Grills, Gartenmöbeln und Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Rasenmährobotern, Kinderspiel- und Sportgeräten mitversichert, wenn diese sich nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem umfriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befanden.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Werden Gartenmöbel oder ähnliche Gegenstände im Freien gestohlen, greift der Schutz, wenn sie sich auf dem eingefriedeten Grundstück der versicherten Wohnung befanden. Der Diebstahl sollte sofort bei der Polizei gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände sind beim Diebstahl im Garten mitversichert?
Mitversichert sind der einfache Diebstahl von Grills, Gartenmöbeln und Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Rasenmährobotern sowie Kinderspiel- und Sportgeräten.
Wo müssen sich die Gegenstände zum Zeitpunkt des Diebstahls befunden haben?
Die Gegenstände müssen sich nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem umfriedeten Grundstück befunden haben, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Bis zu welchem Betrag besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
Was muss ich nach einem Diebstahl beachten?
Der Diebstahl muss unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden. Wird diese Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Gibt es einen Außenversicherungsschutz?
Nein, ein Außenversicherungsschutz besteht nicht. Je Versicherungsfall wird der vereinbarte Betrag entschädigt.