Wird das versicherte Unternehmen bei der Neodigital Pferdehaftpflicht verkauft, tritt der Erwerber automatisch in die Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrags ein, solange ihm das Eigentum gehört. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag danach unter bestimmten Fristen kündigen, während Veräußerer und Erwerber gemeinsam für den Beitrag haften. Zudem muss die Veräußerung dem Versicherer unverzüglich in Textform angezeigt werden, sonst droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Übergang der Versicherung
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an Stelle des Versicherungsnehmers in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag ein. Dies gilt für die Dauer, in der das Unternehmen in seinem Eigentum steht.
Das gilt auch dann, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung
Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber gegenüber den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Textform zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Hatte der Erwerber keine Kenntnis vom Bestehen der Versicherung, erlischt das Recht innerhalb eines Monats ab Erlangung dieser Kenntnis.
Beitrag
Erfolgt der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode, haften der Veräußerer und der Erwerber für den Beitrag als Gesamtschuldner.
Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail) anzuzeigen.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss hierzu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer bleibt ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Verkauf des Unternehmens geht der Versicherungsvertrag auf den Käufer über, der damit in die Rechte und Pflichten eintritt. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Während einer laufenden Versicherungsperiode haften Verkäufer und Käufer gemeinsam für den Beitrag. Die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich in Textform mitgeteilt werden, da sonst der Versicherungsschutz entfallen kann.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Versicherung, wenn das Unternehmen verkauft wird?
Der Erwerber tritt an Stelle des Versicherungsnehmers in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein, und zwar für die Dauer, in der das Unternehmen in seinem Eigentum steht. Das gilt auch bei Übernahme durch Nießbrauch, Pachtvertrag oder ein ähnliches Verhältnis.
Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es nach einer Veräußerung?
Der Versicherer kann dem Erwerber gegenüber mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen; dieses Recht erlischt einen Monat nach Kenntnis von der Veräußerung. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen; dieses Recht erlischt einen Monat nach dem Erwerb bzw. ab Kenntnis vom Bestehen der Versicherung.
Wer muss den Beitrag nach dem Verkauf zahlen?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Was passiert, wenn die Veräußerung nicht angezeigt wird?
Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dabei nachweisen, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. Er bleibt jedoch leistungspflichtig, wenn ihm die Veräußerung bereits bekannt war oder seine Kündigungsfrist bereits abgelaufen war, ohne dass er gekündigt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018