Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital wird der Beitrag stets im Voraus gezahlt – je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als einmaliger Beitrag. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr und richtet sich nur bei einer kürzeren Vertragsdauer nach dieser.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- oder ein Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird immer im Voraus bezahlt. Dabei kann zwischen einer laufenden Zahlung in verschiedenen Rhythmen oder einem einmaligen Beitrag gewählt werden. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr; nur bei einer kürzeren Vertragsdauer entspricht sie dieser kürzeren Laufzeit.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich als laufende Zahlung oder als Einmalbeitrag. Die Beiträge werden immer im Voraus gezahlt.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr ist?
Dann entspricht die Versicherungsperiode der vereinbarten Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018