Wer bei der Neodigital Pferdehaftpflicht einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlt, gerät ohne Mahnung in Verzug, sofern er die Verspätung zu vertreten hat. Der Versicherer kann in Textform mahnen und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Tritt nach Fristablauf ein Versicherungsfall ein und besteht weiter Verzug, entfällt die Leistungspflicht, und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden – wobei eine Zahlung innerhalb bestimmter Fristen die Kündigung noch unwirksam machen kann.
Fälligkeit
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig. Das ist jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt der Fall.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag folgende Punkte erfüllt:
- Er beziffert die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen.
- Er weist auf die Rechtsfolgen hin, also auf die Leistungsfreiheit und das Kündigungsrecht.
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Folgebeiträge werden je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Beginn des jeweiligen Zeitraums fällig; wer zur Fälligkeit zahlt, zahlt rechtzeitig. Zahlt der Versicherungsnehmer verspätet und hat er das zu vertreten, gerät er ohne Mahnung in Verzug, und der Versicherer kann den Verzugsschaden verlangen. Nach einer wirksamen Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Frist kann der Versicherer bei fortbestehendem Verzug leistungsfrei werden und den Vertrag fristlos kündigen. Zahlt der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats, kann die Kündigung wieder unwirksam werden.
Häufige Fragen
Wann gilt die Zahlung eines Folgebeitrags als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Fällig wird der Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Gerate ich bei verspäteter Zahlung automatisch in Verzug?
Ja, bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines Folgebeitrags gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Das gilt allerdings nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat. Der Versicherer kann dann Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen.
Welche Frist muss der Versicherer bei einer Mahnung einräumen?
Die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung erfolgt in Textform, etwa per E-Mail, auf Kosten des Versicherungsnehmers und ist nur wirksam, wenn die Rückstände beziffert und auf die Rechtsfolgen hingewiesen wird.
Kann eine bereits ausgesprochene Kündigung noch abgewendet werden?
Ja, die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, gilt die Monatsfrist ab Fristablauf. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018