Wie und wann darf die Neodigital in der Pferdehaftpflicht die Beiträge bestehender Verträge anpassen? Die Kalkulation berücksichtigt Schadenaufwand, Kosten und Gewinnansatz und wird in angemessenen Zeiträumen überprüft, wobei ein unabhängiger Treuhänder die Angemessenheit einer Anpassung bestätigen muss. Änderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, größere Anpassungen gelten ab dem nächsten Versicherungsjahr, und bei einer Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats.
Die Beiträge werden unter Berücksichtigung folgender Faktoren kalkuliert:
- Schadenaufwand
- Kosten (Courtagen, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten, Rückversicherungsprämien)
- Gewinnansatz
Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Dabei werden berücksichtigt:
- die bisherige Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken, die die gleichen Tarifmerkmale aufweisen
- die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung
Sofern die Bestands- und Schadendaten des Versicherers keine ausreichend sichere Kalkulation zulassen, können übergeordnete Datenquellen herangezogen werden, wie zum Beispiel Daten des GDV.
Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mittels anerkannter mathematisch-statistischer oder geografischer Verfahren getrennt ermittelt. Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Beitragsanpassungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge. Voraussetzung ist, dass ein unabhängiger Treuhänder die der Kalkulation zugrundeliegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
Für die Berechnung des Anpassungsfaktors sind die jeweiligen Entwicklungen der Schaden- und Kostenentwicklung seit der letzten Überprüfung maßgeblich.
Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt.
Beitragsreduzierungen von unter -5 % gelten automatisch ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Beitragserhöhungen über +5 % gelten ebenfalls ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Sie müssen dabei aber nicht vollständig umgesetzt werden, sondern können auf zukünftige Perioden vorgetragen werden.
Die Beiträge dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen.
Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer sich hieraus ergebenden Beitragserhöhung das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Beitragserhöhung erfolgen.
Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Beiträge bestehender Verträge regelmäßig überprüfen und anpassen, wobei sowohl die bisherige als auch die erwartete Schaden- und Kostenentwicklung einfließen. Eine Anpassung wird erst wirksam, nachdem ein unabhängiger Treuhänder ihre Angemessenheit bestätigt hat, und sie gilt dann ab dem nächsten Versicherungsjahr. Kleine Veränderungen zwischen -5 % und +5 % bleiben zunächst unberücksichtigt. Steigt der Beitrag, wird der Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vorher informiert und kann den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine geänderte Beitragshöhe für meinen bestehenden Vertrag?
Beitragsanpassungen aus einer Neukalkulation gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres, sofern ein unabhängiger Treuhänder die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
Werden auch kleine Beitragsänderungen umgesetzt?
Nein. Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern erst in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt.
Kann ich kündigen, wenn mein Beitrag erhöht wird?
Ja. Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erfolgen.
Wann werde ich über eine Beitragsanpassung informiert?
Der Versicherer teilt Beitragsanpassungen dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor deren Inkrafttreten mit.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung XL-Spezial 2018