Wird bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital ein Unternehmen veräußert, übernimmt der Erwerber während der Dauer seines Eigentums die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag – das gilt auch bei Nießbrauch, Pacht oder ähnlichen Verhältnissen. Geregelt sind zudem die beidseitigen Kündigungsrechte mit Monatsfristen, die gesamtschuldnerische Haftung für den Beitrag sowie die unverzügliche Anzeigepflicht und die Folgen ihrer Verletzung.
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers. Er übernimmt während der Dauer seines Eigentums die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
Das gilt auch dann, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung
Der Versicherer darf den Versicherungsvertrag gegenüber dem Erwerber kündigen. Er muss dabei eine Frist von einem Monat einhalten und in Textform kündigen (zum Beispiel per E-Mail).
Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Veräußerung ausübt.
Der Erwerber darf den Versicherungsvertrag in Textform kündigen – mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Kennt der Erwerber das Bestehen der Versicherung nicht, erlischt das Recht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt, zu dem er davon Kenntnis erlangt.
Beitrag
Erfolgt der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber für den Beitrag als Gesamtschuldner.
Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, haftet allein der Veräußerer für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen (zum Beispiel per E-Mail). Diese Anzeige kann durch den Veräußerer oder den Erwerber erfolgen.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss hierfür nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer bleibt ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Verkauft der Versicherungsnehmer sein Unternehmen, geht der Versicherungsvertrag auf den Käufer über, der dann die Rechte und Pflichten übernimmt – dasselbe gilt bei Pacht, Nießbrauch oder vergleichbaren Übernahmen. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Läuft der Übergang mitten in einer Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber gemeinsam für den Beitrag. Die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden, sonst kann der Versicherungsschutz entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn das Unternehmen verkauft wird?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt während der Dauer seines Eigentums die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Das gilt auch bei Übernahme durch Nießbrauch, Pacht oder ein ähnliches Verhältnis.
Welche Fristen gelten für eine Kündigung nach der Veräußerung?
Der Versicherer kann dem Erwerber gegenüber mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen; dieses Recht erlischt einen Monat nach Kenntnis von der Veräußerung. Der Erwerber kann sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen; sein Recht erlischt einen Monat nach dem Erwerb bzw. nach Kenntnis vom Bestehen der Versicherung.
Wer muss den Beitrag zahlen, wenn das Unternehmen während der laufenden Periode übergeht?
Bei einem Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner für den Beitrag. Wird der Vertrag gekündigt, haftet allein der Veräußerer für die Zahlung.
Was passiert, wenn die Veräußerung nicht gemeldet wird?
Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dabei nachweisen, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018