Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital darf der Versicherer die Beiträge bestehender Verträge in angemessenen Zeiträumen überprüfen und anpassen, wenn sich Schadenaufwand und Kosten verändern und ein unabhängiger Treuhänder die Angemessenheit bestätigt. Änderungen zwischen minus fünf und fünf Prozent werden nicht umgesetzt, Erhöhungen werden mindestens einen Monat vorher mitgeteilt und geben ein Kündigungsrecht.
Die Beiträge werden kalkuliert unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten und Gewinnansatz. Zu den Kosten zählen:
- Courtagen
- Verwaltungskosten
- Schadenregulierungskosten
- Rückversicherungsprämien
Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Dabei sind zu berücksichtigen:
- die bisherige Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken mit den gleichen Tarifmerkmalen
- die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung
Sofern die Bestands- und Schadendaten des Versicherers keine ausreichend sichere Kalkulation zulassen, können übergeordnete Datenquellen herangezogen werden, zum Beispiel Daten des GDV.
Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, getrennt ermittelt. Dazu werden anerkannte mathematisch-statistische oder geografische Verfahren genutzt. Die Beitragsanpassungen aus der Neukalkulation gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge. Voraussetzung ist, dass ein unabhängiger Treuhänder die der Kalkulation zugrundeliegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
Für die Berechnung des Anpassungsfaktors sind die jeweiligen Entwicklungen der Schaden- und Kostenlage seit der letzten Überprüfung maßgeblich.
Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt.
Beitragsreduzierungen von unter -5 % gelten automatisch ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Beitragserhöhungen über +5 % gelten ebenfalls ab diesem Zeitpunkt. Dabei müssen diese Erhöhungen aber nicht vollständig umgesetzt werden, sondern können auf zukünftige Perioden vorgetragen werden.
Die Beiträge dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen.
Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Ergibt sich hieraus eine Beitragserhöhung, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Beitragserhöhung erfolgen.
Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Beiträge bestehender Verträge regelmäßig überprüfen und an die tatsächliche sowie erwartete Schaden- und Kostenentwicklung anpassen. Eine Anpassung wird nur mit Bestätigung eines unabhängigen Treuhänders wirksam. Kleine Änderungen zwischen -5 % und +5 % werden zunächst nicht umgesetzt, größere Änderungen greifen ab dem nächsten Versicherungsjahr. Bei einer Erhöhung wird man mindestens einen Monat vorher informiert und kann kündigen.
Häufige Fragen
Wann darf Neodigital meinen Beitrag in der Pferdehaftpflicht anpassen?
Der Versicherer darf die Kalkulation bestehender Verträge in angemessenen Zeiträumen überprüfen und dabei die bisherige sowie die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigen. Eine Anpassung gilt ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres, wenn ein unabhängiger Treuhänder ihre Angemessenheit bestätigt hat.
Werden auch kleine Beitragsänderungen umgesetzt?
Nein. Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern erst bei der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt. Reduzierungen unter -5 % gelten automatisch ab dem nächsten Versicherungsjahr, Erhöhungen über +5 % ebenfalls, müssen aber nicht vollständig umgesetzt werden.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Bei einer Beitragserhöhung darf der Versicherungsnehmer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers erfolgen.
Wie viel Vorlauf habe ich bei einer Beitragsanpassung?
Der Versicherer teilt Beitragsanpassungen spätestens einen Monat vor deren Inkrafttreten mit.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018