Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital gilt beim Lastschriftverfahren: Der Versicherungsnehmer muss zum Fälligkeitszeitpunkt für ausreichende Deckung seines Kontos sorgen. Scheitert der Einzug ohne sein Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung erfolgt. Klappt der Einzug wiederholt aus vom Versicherungsnehmer zu vertretenden Gründen nicht, darf das SEPA-Lastschriftmandat gekündigt werden.
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholten Einziehungsversuchs nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer per Lastschrift zahlt, muss dafür sorgen, dass zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto ist. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, sofern man nach einer Aufforderung des Versicherers sofort zahlt. Scheitert der Einzug dagegen mehrfach aus vom Versicherungsnehmer zu vertretenden Gründen, darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen; künftige Beiträge sind dann selbst zu überweisen, und Gebühren der Bank können weiterberechnet werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten?
Sie müssen zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen, damit der Beitrag eingezogen werden kann.
Bin ich in Verzug, wenn der Einzug ohne mein Verschulden fehlschlägt?
Nein. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn Sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers zahlen.
Kann der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen?
Ja. Wenn Sie zu vertreten haben, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholten Einziehungsversuchs nicht eingezogen werden können, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat in Textform kündigen. Sie müssen dann den ausstehenden und die zukünftigen Beiträge selbst übermitteln.
Wer trägt die Bankgebühren bei einem fehlgeschlagenen Einzug?
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen als Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018