Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital besteht Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die im Ausland eintreten – vorausgesetzt, sie ereignen sich während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu 5 Jahren, innerhalb der EU sogar unbegrenzt lange. Eingeschlossen sind auch Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch VII, wobei die Leistungen stets in Euro erbracht werden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Versicherungsfällen, die im Ausland eintreten. Dies gilt ausschließlich dann, wenn die Versicherungsfälle bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eingetreten sind. Für diesen Auslandsaufenthalt gilt:
- außerhalb der EU: bis zu 5 Jahren
- innerhalb der EU: von unbegrenzter Dauer
Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers als erfüllt in dem Zeitpunkt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn sich ein Schaden im Ausland ereignet. Voraussetzung ist ein vorübergehender Aufenthalt: außerhalb der EU bis zu fünf Jahre, innerhalb der EU zeitlich unbegrenzt. Ausgezahlt wird immer in Euro; erfolgt die Zahlung in ein Land außerhalb der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung des Versicherers als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem Geldinstitut innerhalb der Währungsunion angewiesen wurde.
Häufige Fragen
Bin ich auch bei einem Schaden im Ausland versichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, sofern diese bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eingetreten sind.
Wie lange darf der Auslandsaufenthalt dauern, damit der Schutz gilt?
Außerhalb der EU gilt der Schutz bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren, innerhalb der EU ist die Dauer unbegrenzt.
In welcher Währung leistet der Versicherer?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro.
Wann gilt eine Zahlung außerhalb der Europäischen Währungsunion als erfüllt?
Sie gilt in dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018