Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital ist auch die gesetzliche Haftpflicht von Fremdreitern abgesichert, wenn das Pferd gelegentlich und unentgeltlich überlassen wird. Zusätzlich sind die Haftpflichtansprüche der Fremdreiter gegen den Versicherungsnehmer mitversichert, wobei die vereinbarten Ausschlüsse weiterhin gelten.
Die gesetzliche Haftpflicht des Fremdreiters ist mitversichert, wenn die Tiere gelegentlich und unentgeltlich überlassen werden.
Ebenfalls mitversichert sind die Haftpflichtansprüche der Fremdreiter gegen den Versicherungsnehmer.
Die vereinbarten Ausschlüsse bleiben bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das Pferd hin und wieder kostenlos an andere Reiter überlassen wird, ist deren gesetzliche Haftpflicht über den Vertrag mit abgedeckt. Auch Ansprüche, die solche Fremdreiter gegenüber dem Versicherungsnehmer haben, sind eingeschlossen. Die im Vertrag festgelegten Ausschlüsse gelten dabei weiterhin.
Häufige Fragen
Ist die Haftpflicht von Reitern mitversichert, die mein Pferd ausleihen?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Fremdreiters ist mitversichert, sofern das Tier gelegentlich und unentgeltlich überlassen wird.
Gilt der Schutz auch, wenn ich Geld für das Überlassen des Pferdes nehme?
Nein, mitversichert ist nur die unentgeltliche und gelegentliche Überlassung der Tiere.
Sind Ansprüche des Fremdreiters gegen mich als Versicherungsnehmer abgedeckt?
Ja, die Haftpflichtansprüche der Fremdreiter gegen den Versicherungsnehmer sind mitversichert.
Entfallen durch diese Erweiterung die üblichen Ausschlüsse?
Nein, die vereinbarten Ausschlüsse bleiben bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018