Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital besteht kein Versicherungsschutz, wenn eine Person den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat – in diesem Fall entfallen die Versicherungsansprüche aller beteiligten Personen, die vorsätzlich gehandelt haben.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden absichtlich verursacht, hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung. Dieser Ausschluss gilt für alle Personen, die vorsätzlich gehandelt haben.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn jemand den Schaden absichtlich verursacht hat?
Nein. Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, sind ausgeschlossen.
Für wen gilt der Ausschluss bei vorsätzlichen Schäden?
Der Ausschluss gilt für alle Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018