Bei der Pferdehaftpflicht von Neodigital werden die Beiträge im Voraus gezahlt – wahlweise als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr, bei kürzerer Vertragsdauer entspricht sie der vereinbarten Laufzeit.
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Das erfolgt entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag.
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird immer im Voraus fällig, und Sie können zwischen verschiedenen Zahlungsweisen wählen: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als einmalige Zahlung. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr. Läuft der Vertrag länger, bleibt es trotzdem bei der einjährigen Periode. Ist der Vertrag kürzer als ein Jahr, richtet sich die Periode nach dieser kürzeren Laufzeit.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung können Sie laufend monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen oder einen Einmalbeitrag leisten. Die Beiträge werden im Voraus gezahlt.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn mein Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018