Bei der Pferdehaftpflicht der Neodigital sind Schäden an fremden Sachen nicht mitversichert, wenn diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden, durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind. Der Ausschluss umfasst dabei auch alle Vermögensschäden, die sich aus solchen Sachschäden ergeben, und gilt ebenso für Bevollmächtigte oder Beauftragte des Versicherungsnehmers.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Dieser Ausschluss gilt, wenn der Versicherungsnehmer oder ein Bevollmächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen
- gemietet,
- geleast,
- gepachtet,
- geliehen,
- durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder
- sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine fremde Sache genutzt wird, die zuvor gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurde, besteht für Schäden daran kein Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt, wenn die Sache durch verbotene Eigenmacht erlangt wurde oder unter einen besonderen Verwahrungsvertrag fällt. Auch Vermögensschäden, die aus solchen Sachschäden entstehen, sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss betrifft nicht nur den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch seine Bevollmächtigten oder Beauftragten.
Häufige Fragen
Sind Schäden an einer geliehenen Sache mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen sind ausgeschlossen, wenn diese Sachen geliehen wurden – ebenso bei gemieteten, geleasten oder gepachteten Sachen.
Gilt der Ausschluss auch, wenn nicht ich selbst, sondern ein Beauftragter die Sache genutzt hat?
Ja. Der Ausschluss gilt auch, wenn ein Bevollmächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers die betreffenden Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind.
Sind auch Vermögensschäden ausgeschlossen, die sich aus einem solchen Sachschaden ergeben?
Ja. Neben den Schäden an den fremden Sachen sind auch alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018