Wer als Halter durch Abwässer einen Schaden verursacht, ist über die Pferdehaftpflicht der Neodigital gesetzlich abgesichert, wobei bei Sachschäden ausschließlich Schäden durch häusliche Abwässer unter den Versicherungsschutz fallen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer.
Bei Sachschäden gilt dieser Versicherungsschutz ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden, die durch Abwässer verursacht werden und für die der Versicherungsnehmer gesetzlich haftbar ist. Handelt es sich dabei um einen Sachschaden, besteht der Schutz nur dann, wenn der Schaden durch häusliche Abwässer entstanden ist.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Abwässer über die Pferdehaftpflicht abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer.
Gilt der Schutz bei Sachschäden für alle Arten von Abwässern?
Nein. Bei Sachschäden gilt der Versicherungsschutz ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung NEO-S 2018