Wer bei der Neodigital Hundehaftpflicht per Lastschrift, Kreditkarte oder Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay zahlt, muss zum Fälligkeitstermin für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Scheitert der Einzug ohne eigenes Verschulden, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer den fehlgeschlagenen Einzug dagegen zu vertreten, darf der Versicherer das Zahlverfahren kündigen und Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist für die Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrags über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister (PayPal, Amazon pay, Google pay, etc.) vereinbart wurde.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Einzugsversuch bei Lastschrift, Kreditkarte und anderen Zahlungsdienstleistern
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholten Einziehungsversuchs nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Beitrag per Lastschrift, Kreditkarte oder einem Zahlungsdienstleister eingezogen wird, muss zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto sein. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, sofern sie sofort nach einer Zahlungsaufforderung in Textform nachgeholt wird. Trägt der Versicherungsnehmer selbst die Schuld am wiederholt gescheiterten Einzug, darf der Versicherer das Zahlverfahren kündigen und die dabei entstandenen Bearbeitungsgebühren weiterberechnen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Beitrag nicht abgebucht werden konnte, ohne dass ich etwas dafür kann?
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Gilt die Kontodeckungspflicht auch bei Zahlung über PayPal oder Kreditkarte?
Ja. Die Pflicht, zum Fälligkeitszeitpunkt für eine ausreichende Deckung zu sorgen, gilt entsprechend, wenn die Zahlung über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon pay oder Google pay vereinbart wurde.
Darf der Versicherer das Lastschriftverfahren beenden, wenn Einzüge scheitern?
Ja. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass Beiträge trotz wiederholtem Versuch nicht eingezogen werden können, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform kündigen.
Wer trägt die Gebühren für fehlgeschlagene Abbuchungen?
Von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025