Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital sind auch Schäden abgedeckt, die durch einen Deckakt entstehen – und zwar unabhängig davon, ob dieser gewollt oder ungewollt erfolgt. Versichert ist dabei die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für solche Deckschäden.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus einem Deckakt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Deckakt ungewollt oder gewollt erfolgt ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden, die aus einem Deckakt entstehen. Ob der Deckakt beabsichtigt war oder ungewollt geschah, ist dabei ohne Bedeutung – in beiden Fällen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch einen Deckakt meines Hundes mitversichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus einem Deckakt.
Macht es einen Unterschied, ob der Deckakt gewollt oder ungewollt war?
Nein, versichert sind Schäden aus einem Deckakt sowohl bei ungewolltem als auch bei gewolltem Deckakt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025