Bei der Hundehaftpflicht der Neodigital wird der Beitrag stets im Voraus gezahlt – wahlweise als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr, auch bei längerer Vertragsdauer; ist die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode dieser kürzeren Dauer.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- oder ein Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird immer vorab gezahlt – entweder in regelmäßigen Raten (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) oder auf einmal. Wie oft gezahlt wird, hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Die Versicherungsperiode ist in der Regel ein Jahr lang; nur bei einer kürzeren Vertragsdauer ist sie entsprechend kürzer.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich als laufende Zahlung – oder als Einmalbeitrag. Der Beitrag wird jeweils im Voraus gezahlt.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt bei einer Vertragsdauer von unter einem Jahr?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025