Bei der Hundehaftpflicht der Neodigital regelt sich mit der Veräußerung eines Unternehmens, dass der Erwerber automatisch in die Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrags eintritt. Sowohl Versicherer als auch Erwerber erhalten ein Sonderkündigungsrecht mit Monatsfrist, für den Beitrag haften Veräußerer und Erwerber während der laufenden Versicherungsperiode gemeinsam, und die Veräußerung muss unverzüglich in Textform angezeigt werden – sonst droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Übergang der Versicherung
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers. Er übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.
Das gilt auch dann, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung
Der Versicherer darf den Versicherungsvertrag gegenüber dem Erwerber kündigen. Dabei muss er eine Frist von einem Monat einhalten und die Kündigung in Textform (z. B. E-Mail) aussprechen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Veräußerung ausübt.
Auch der Erwerber darf den Versicherungsvertrag kündigen – entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Kannte der Erwerber das Bestehen der Versicherung nicht, beginnt die Monatsfrist erst mit dem Zeitpunkt, zu dem er davon Kenntnis erlangt.
Beitrag
Erfolgt der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber für den Beitrag als Gesamtschuldner.
Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail) anzuzeigen. Diese Anzeige kann der Veräußerer oder der Erwerber vornehmen.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dazu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung bereits zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer bleibt ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Unternehmen verkauft oder auf ähnliche Weise übernommen, geht der bestehende Versicherungsvertrag automatisch auf den neuen Eigentümer über, der dann die Rechte und Pflichten trägt. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Für den Beitrag haften alter und neuer Eigentümer während der laufenden Versicherungsperiode gemeinsam. Die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich in Textform mitgeteilt werden, sonst kann der Versicherungsschutz entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsvertrag, wenn das Unternehmen verkauft wird?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Das gilt auch bei Nießbrauch, Pacht oder einem ähnlichen Verhältnis.
Welche Fristen gelten für die Kündigung nach einer Veräußerung?
Der Versicherer kann dem Erwerber gegenüber mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen; dieses Recht erlischt einen Monat nach Kenntnis von der Veräußerung. Der Erwerber kann sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen; sein Recht erlischt einen Monat nach dem Erwerb bzw. nach Kenntnis vom Bestehen der Versicherung.
Wer muss den Beitrag nach der Übernahme zahlen?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Was passiert, wenn die Veräußerung dem Versicherer nicht gemeldet wird?
Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen – vorausgesetzt, der Versicherer weist nach, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. Der Versicherer bleibt jedoch leistungspflichtig, wenn ihm die Veräußerung bereits bekannt war oder die Kündigungsfrist bereits abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025