Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital sind Schäden nicht versichert, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers entstehen – egal ob sie der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen beauftragte Person verursacht. Eine reine Tätigkeit an einem fremden Fahrzeug, das dabei nicht in Betrieb gesetzt wird, gilt jedoch nicht als Gebrauch.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursacht werden. Das gilt für Schäden, die verursacht werden durch:
- den Versicherungsnehmer
- eine mitversicherte Person
- eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person
Eine Tätigkeit dieser Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger gilt nicht als Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung. Voraussetzung dafür sind beide folgenden Bedingungen:
- Keine dieser Personen ist Halter oder Besitzer des Fahrzeugs.
- Das Fahrzeug wird bei der Tätigkeit nicht in Betrieb gesetzt.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Kraftfahrzeug-Anhängers entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das betrifft Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine beauftragte Person verursacht. Arbeitet eine dieser Personen jedoch an einem Fahrzeug, ohne dessen Halter oder Besitzer zu sein und ohne es in Betrieb zu setzen, gilt das nicht als Gebrauch – der Ausschluss greift dann nicht.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch die Nutzung eines Autos vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ja. Ansprüche wegen Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursacht werden, sind ausgeschlossen – egal ob durch den Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine beauftragte Person.
Gilt jede Arbeit an einem Fahrzeug als Gebrauch?
Nein. Eine Tätigkeit an einem Kraftfahrzeug oder Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine der genannten Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und das Fahrzeug dabei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Welche Personen sind von diesem Ausschluss betroffen?
Betroffen sind der Versicherungsnehmer, mitversicherte Personen sowie von ihnen bestellte oder beauftragte Personen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025