Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital erhält der Versicherer nach einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nur den Beitrag für den Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Wie viel bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder Wegfall des versicherten Interesses zurückerstattet wird oder als Geschäftsgebühr einbehalten werden darf, hängt vom jeweiligen Beendigungsgrund ab.
Allgemeiner Grundsatz
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, steht dem Versicherer nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, muss der Versicherer nur den Teil der Beiträge erstatten, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Widerrufsbelehrung unterblieben, muss der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag erstatten. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das Gleiche gilt, wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. In diesem Fall steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag vor Ablauf, darf der Versicherer grundsätzlich nur den Beitrag für die Zeit behalten, in der Versicherungsschutz bestand. Je nach Grund der Beendigung – etwa Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder Wegfall des versicherten Interesses – gelten unterschiedliche Regeln dazu, bis wann dem Versicherer der Beitrag zusteht oder ob er nur eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen darf. Bei arglistiger Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig.
Häufige Fragen
Bekomme ich bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen meine Beiträge zurück?
Der Versicherer erstattet den Teil der Beiträge, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist, dass er in der Widerrufsbelehrung korrekt informiert hat und der Versicherungsnehmer dem vorzeitigen Beginn des Versicherungsschutzes zugestimmt hat.
Was passiert, wenn die Widerrufsbelehrung fehlt?
Fehlt die Widerrufsbelehrung, muss der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag erstatten. Das gilt jedoch nicht, wenn der Versicherungsnehmer bereits Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch genommen hat.
Wie wird der Beitrag berechnet, wenn der Versicherer wegen arglistiger Täuschung anficht?
Wird der Vertrag durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse von Anfang an nicht bestand?
Bestand das versicherte Interesse bei Beginn nicht, ist keine Beitragszahlung verpflichtend, der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. War das nicht bestehende Interesse jedoch mit der Absicht versichert, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig, und dem Versicherer steht der Beitrag bis zur Kenntnis der Nichtigkeitsumstände zu.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025